Rechtsanwältin Frederike Osbeck
Wilhelmstr. 2
61231 Bad Nauheim
In Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Stamm & Lang
Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich!
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Sofern Sie mich telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie mir gerne eine E Mail, ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Das Verwaltungsrecht regelt grundsätzlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat, bzw. seinen Einrichtungen, und dem Bürger. Dies bedeutet, dass immer dann das Verwaltungsrecht betroffen ist, wenn Sie Bescheide der Behörde erhalten, Anträge an Behörden stellen müssen oder in sonstiger Weise mit Behörden Kontakt haben.
Das Verwaltungsrecht umfasst folgende Bereiche:
Gern berate ich Sie in diesem Bereich zu all ihren rechtlichen Fragen.
Hierzu gehören sowohl die Vertretung im Widerspruchsverfahren, die gerichtliche Vertretung, wie auch die Korrespondenz mit Behörden und anderweitig Beteiligten.